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Informationen zur Einreise nach Deutschland

07.06.2022 - Artikel

Was gilt für vollständig geimpfte Personen?

Personen, die vollständig mit einem in § 2 Nr. 10 CoronaEinreiseV aufgeführten Impfstoff geimpft sind, können aus einem Drittstaat (mit Ausnahme von China aufgrund der fehlenden gegenseitigen Einreisemöglichkeit) nach Deutschland einreisen. Solche Personen können auch zu Besuchszwecken und touristischen Zwecken nach Deutschland einreisen. Entsprechend vollständig Geimpfte können bei der Auslandsvertretung für die Einreise erforderliche Visa beantragen.

Ausgenommen sind jedoch Einreisen aus Ländern, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Aus diesen besteht auch weiterhin ein Beförderungsverbot nach Deutschland mit wenigen Ausnahmen.

Impfnachweis

Für die Einreise ist in jedem Fall ein Impfnachweis nach den Vorgaben des § 2 Nr. 10 CoronaEinreiseV erforderlich, der die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen vollständig erfüllen muss:

Es muss sich um ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen vergleichbaren Impfnachweis in digitaler oder verkörperter Form (Papierform) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache handeln. Abfotografierte verkörperte Nachweise gelten nicht als digitale Nachweise. Nachweise in digitaler Form sollten vom berechtigten Aussteller digital ausgestellt und digital dem Berechtigten übermittelt worden sein.

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