Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ausstellung von Reisepässen: Wichtiger Hinweis für in Brunei lebende deutsche Staatsangehörige!

Artikel

Die zuständige Passbehörde für die in BSB lebenden deutschen Staatsbürger ist die Botschaft Kuala Lumpur.

Die zuständige Passbehörde für die in BSB lebenden deutschen Staatsbürger ist die Botschaft Kuala Lumpur. Passanträge müssen dort bearbeitet werden bevor sie durch die Bundesdruckerei in Berlin gedruckt und an die Botschaft Kuala Lumpur zurückgeschickt werden. Die Erfassung, Ausstellung und Siegelung erfolgt dann wieder in Kuala Lumpur. Die Botschaft Kuala Lumpur konnte Pässe nach der Ausstellung bisher mit privaten Zustellern an die Botschaft Bandar Seri Begawan schicken.
Nachdem es in letzter Zeit jedoch zu Verlusten und Diebstählen beim Versand der Sendungen verschiedener Botschaften gekommen ist, haben die Anbieter die Geschäftsbedingungen geändert und befördern keine Pässe mehr. Sendungen werden durchleuchtet.

Für Antragsteller in Bandar Seri Begawan ergibt sich hieraus:
Ein ausgestellter fertiger Pass kann bei der Botschaft Kuala Lumpur selbst oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
Wenn dies keine Option ist, werden die fertigen ausgestellten Pässe von der Botschaft Kuala Lumpur mit dem diplomatischen Kurier über das Auswärtige Amt in Berlin an die Botschaft Bandar Seri Begawan geschickt. Der Kurierverkehr zwischen dem Auswärtigen Amt und der Botschaft Bandar Seri Begawan erfolgt jedoch nur alle 14 Tage. Dieses Verfahren ist zeitraubend und ist für Expresspässe daher ungeeignet.

Insgesamt wird ein solches Verfahren ca. acht bis zwölf Wochen dauern.

nach oben