Informationen zur Einreise nach Deutschland
Ab dem 1. Juni 2022 gilt eine Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht nur noch bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
Einreisen können Personen, die mit einem oder verschiedenen durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen oder in Drittstaaten verwendeten Äquivalenten dieser Impfstoffe oder mit einem in § 2 Nr. 10 b) CoronaEinreiseV aufgelisteten nach der WHO zugelassenen Impfstoff (z.B. Sinovac, Sinopharm, Coronavac, Covaxin) vollständig geimpft sind.